Thomas Wessel ist Personalvorstand und Arbeitsdirektor von Evonik.

Thomas Wessel ist Personalvorstand und Arbeitsdirektor von Evonik.

Höchste Zeit für Veränderungen

Lesezeit 3 Minuten

Weltweit werden forschende Unternehmen steuerlich gefördert – nicht so in Deutschland. Diesen Wettbewerbsnachteil sollten wir uns nicht länger leisten.

Von Thomas Wessel

Es gibt nur wenige Industrienationen auf der Welt, in denen ein steuerlicher Anreiz für Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten fehlt. Deutschland, das oft gerühmte Land der Tüftler, Erfinder und Ingenieure, gehört leider dazu. Über die Förderung einzelner Projekte hinaus gibt es bei uns keine steuerliche Unterstützung von Forschung und Entwicklung, kurz FuE, erst recht nicht für Großunternehmen. Das schadet der Innovationskraft deutscher Unternehmen und belastet sie im weltweiten Wettbewerb.

ANDERE STAATEN LEGEN VOR

Dabei zeigt der Blick über die Grenzen hinweg: Länder, die am meisten in ihre Innovationskraft investieren, gehören auch wirtschaftlich zu den erfolgreichsten Standorten. Die Mehrheit der OECD-Staaten und die Hälfte der EU-Staaten nutzen Mittel wie eine sogenannte Inputförderung, um ihre Forschung zu unterstützen. So hat Frankreich bereits vor mehr als drei Jahrzehnten Förderinstrumente eingeführt, die Niederlande fördern seit mehr als zwei Jahrzehnten, das EU-nahe Norwegen und Irland seit knapp 15 Jahren die Forschung steuerlich in ihren Wirtschaftssystemen.

»Eine pragmatische, administrierbare Variante für den Einstieg wäre die Begrenzung der Steuergutschrift auf FuE-Personalaufwendungen.«

Das zahlt sich aus. Österreich etwa hat sein 1988 eingeführtes steuerliches Fördersystem vor sechs Jahren reformiert. Seitdem sind dort die Bruttoinlandsausgaben für FuE gemessen am Volkseinkommen deutlich gestiegen. Auch für den Staatshaushalt hat dieses Instrument positive Effekte: Allein die Lohnsteuerzahlungen der zusätzlich von Unternehmen eingestellten Wissenschaftler können die Kosten der österreichischen Forschungsförderung fast zur Hälfte decken. Die Verrechnung mit der Lohnsteuer hat einen direkten Effekt auf den Cashflow.

ASIATISCHE LÄNDER PUNKTEN MIT STEUERANREIZEN

In Deutschland sind nicht nur die einhei­mischen Unternehmen durch das Fehlen solcher Instrumente benachteiligt. Auch die deutschen Standorte ausländischer ­Unternehmen leiden darunter, denn beim Akquirieren von Konzern-Forschungsprojekten geraten sie im internen Standort­vergleich ins Hintertreffen. Langfristig geht dies zulasten der gesamten deutschen Volkswirtschaft.

Verschließen wir nicht die Augen davor: Die weltwirtschaftlichen Gewichte ver­lagern sich rasant – vor allem zugunsten asiatischer Staaten, die mit deutlichen Steuer­vorteilen nicht nur bei Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten werben. Hierzulande steht im Mittelpunkt der politischen Auseinandersetzung über die steuerliche FuE-Förderung weniger der Wettbewerb um Realinvestitionen als vielmehr der Vorwurf einer Steuervermeidung für multinational tätige Unternehmen.

Nun kann man die Frage stellen, ob die deutsche Industrie angesichts ihres wirtschaftlichen Erfolgs überhaupt eines Steuer­anreizes bedarf. Schließlich leistet und liefert sie Innovationen verlässlich auch aus eigener wirtschaftlicher Kraft. Doch spielen generelle Steuerentlastungen für Unternehmen im internationalen Standortwettbewerb eine zunehmende Rolle, das zeigt etwa der Blick auf die drastische Senkung der Unternehmensteuern in den USA.

Dem kann sich auch Deutschland nicht ­komplett entziehen, insbesondere nicht im Zukunftsfeld FuE. Denn in zunehmend wis­sensbasierten Volkswirtschaften spielen Forschung und Entwicklung sowie im­materielle Wirtschaftsgüter wie Patente und Marken­rechte eine herausragende Rolle. Es ist höchste Zeit für Veränderungen, Deutschland darf bei der Standortwahl von Investitionsentscheidungen und der Ansiedlung innovativer Unternehmen steuerlich nicht länger im Abseits stehen!

Deshalb fordere ich die Bundesregierung ­auf, zum einen mit einer Steuerreform den Grundstein dafür zu legen, mit den Nach­barstaaten und Handelspartnern steuerlich auf Augenhöhe zu agieren. Das passive, zurückhaltende Gebaren muss ein Ende haben. Vor allem aber brauchen wir eine steuerliche Forschungsförderung, und zwar jetzt, für alle Unternehmen und technologieoffen.

Ziel muss eine allgemeine Steuergutschrift für FuE-Aufwendungen für alle ­forschenden Unternehmen sein, die die Aufwendungen für Auftragsforschung einbezieht. Und zwar unabhängig von der Unternehmensgröße: Innovationsrelevant sind kleine und mittlere Firmen ebenso wie große Konzerne. Gerade Letztgenannte sind oft Systemführer bei Innovationskooperationen und Hauptauftraggeber von Forschungs­aufträgen an den Mittelstand.

Thomas Wessel ist Personalvorstand und Arbeitsdirektor von Evonik.

Thomas Wessel ist Personalvorstand und Arbeitsdirektor von Evonik.

Eine pragmatische, administrierbare und mit geringeren Steuerausfällen verbundene ­Variante für den Einstieg in eine steuerliche FuE-Förderung in Deutschland wäre die ­Begrenzung der Steuergutschrift auf FuE-­Personalaufwendungen. Das darf aber nicht das Ziel, sondern allenfalls ein Meilenstein auf dem Weg zum Status „für alle und technologieoffen“ sein.

Generell ist es wichtig, dass das Förder­instrument einfach und transparent gestaltet wird, um die Verwaltungskosten nicht nur für den Staat, sondern auch für die Unternehmen gering zu halten. Und wie für alle Förderungen muss gelten, dass es planbar und verlässlich ist und den Unter­nehmen Rechts- und Investitionssicherheit bietet. Alldem wird die gängige Praxis jenseits der deutschen und innerhalb der europäischen Grenzen gerecht. All das muss auch die deutsche Variante gewährleisten.

Ein Ende des langen Stillstands schien zuletzt nah. Schließlich wurde die Einfüh­rung einer steuerlichen Forschungsförderung im Koalitionsvertrag für kleine und mittelständische Firmen vereinbart. Das Forschungsministerium und das Wirtschaftsministerium hatten bereits im Herbst vorigen Jahres gemeinsame Eckpunkte vor­gelegt. Von entscheidender Bedeutung ist aber, dass sich das Finanzministerium konstruktiv beteiligt. Dann könnte bis Ostern ein gemeinsamer Gesetzentwurf der Bundesregierung vorliegen. Es wäre sehr zu begrüßen, wenn den guten innovationspolitischen Ideen zügig gesetzliche Taten folgten.

BESSERER WISSENSTRANSFER IST MÖGLICH

Dabei gäbe es weit mehr Gewinner als „nur“ unse­ren Wirtschaftsstandort. Mehr Forschung hierzulande intensiviert den Wissenstransfer zwischen Wissenschaft und Wirtschaft. Und zugleich böte die steuer­liche Förderung die Möglichkeit neuer volkswirtschaftlicher Erkenntnisse. Es ließe sich zum Beispiel einfacher eine Innovatorenquote berechnen – also die Anzahl der innovativen Unternehmen im Verhältnis zur Gesamtzahl der Unternehmen.

Das funktioniert sogar differenziert nach Branchen. So würde etwa eine Konzentra­tion auf immer weniger wirtschaftliche Akteure, die in stärker konzentrierten Märkten mit erhöhten Markteintrittsbarrieren agieren, transparent – dem könnte dann entgegengesteuert werden.

Auch örtliche Verlagerungen der Innovationszentren zulasten des heimischen Arbeitsmarkts und der Folge einer Abwanderung von Know-how würden besser sichtbar. Das ist für Deutschland besonders relevant. Denn das rohstoffarme Land der Tüftler und Erfinder lebt seit Jahrzehnten davon, bei ­Forschung und Entwicklung vorn zu liegen statt hinterherzuhinken.

Foto: Bernd Brundert

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